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Umsatzsteuersatz-Senkung und Fälligkeitsverschiebung für die Einfuhrumsatzsteuer ab 01.07.2020

Am 03.06.2020 hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Konjunkturpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Zusätzlich zur bereits verabschiedeten Steuersatzsenkung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen im Corona-Steuerhilfegesetz wurden nunmehr zwei weitere Maßnahmen beschlossen, die sich auf die Umsatzsteuer auswirken: Eine generelle Steuersatzsenkung von 19% auf 16% und von 7% auf 5% sowie die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des Folgemonats. Im hier eingefügten Link zum Newsletter erläutern wir die zu beachtenden Punkte bzgl. der umsatzsteuerlichen Umsetzung und beantworten evtl. schon aufgetretene Fragen.

Katrin Schramm
Steuerberaterin
0621/42508-61
katrin.schramm@moore-tk.de

Großbritannien ist seit dem 01.02.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr, wobei bis zum 31.12.2020 eine Übergangsphase vereinbart wurde. Im Moment ist noch nicht sicher, wie es genau nach dieser Übergangsphase weitergeht, das Bundesfinanzministerium hat sich nun aber in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen geäußert. Wir wollen Ihnen dazu einen Überblick geben.

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